Unsere Schulregeln

Regeln erleichtern das Miteinander-Leben und Miteinander-Lernen in der Schule. Sie helfen Kindern, Sicherheit und Orientierung zu finden und fördern ihre Selbstständigkeit.

Umgang mit Unterrichtsstörungen

Alle Schülerinnen und Schüler haben ein Anrecht auf ungestörten Unterricht. Daher gehen wir bei Unterrichtsstörungen in folgender Reihenfolge vor:

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

Erziehungsmittel sind pädagogische Einwirkungen. Sie sind zulässig, wenn Schülerinnen und Schüler den Unterricht beeinträchtigen oder in anderer Weise ihre Pflichten verletzen. Sie können von einzelnen Lehrkräften oder von der Klassenkonferenz angewendet werden.

Ordnungsmaßnahmen sind zulässig, wenn Schülerinnen und Schüler ihre Pflichten grob verletzen, insbesondere gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen, den Unterricht nachhaltig stören, die von ihnen geforderten Leistungen verweigern oder dem Unterricht unentschuldigt fernbleiben. Über Ordnungsmaßnahmen entscheidet die Klassenkonferenz.